Meine Leistungen
Sie hatten einen unverschuldeten Autounfall?
Deutschland verzeichnet jedes Jahr über 2,24 Millionen Verkehrsunfällnfälle – glücklicherweise handelt es sich bei den meisten davon nur um Blechschäden. Aber auch diese sind ärgerlich und vor allem eines: ziemlich teuer.
Wussten Sie, dass Sie als Geschädigter das Recht auf ein unabhängiges Unfallgutachten haben?
Und das sollten Sie auch in Anspruch nehmen. Denn viele Autofahrer überlassen bei einem unverschuldeten Unfall das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung – mit weitreichenden Konsequenzen: Die Versicherungen sind vor allem darauf bedacht, im Schadensfall günstig wegzukommen. So erhalten Geschädigte oftmals viel weniger Geld, als ihnen zusteht.
Sie hatten einen unverschuldeten Autounfall – und nun?
Was Sie nun tun sollten, ist einen unabhängigen KFZ-Gutachter zu beauftragen. Er kümmert sich schnell und zuverlässig um alles Wichtige: ein korrektes Schadensgutachten, die Abwicklung mit Ihrer Versicherung, einem Rechtsbeistand und ggf. einer Werkstatt.
Und das für Sie als Geschädigten völlig kostenfrei, denn die gesamten Dienstleistungen zahlt die gegnerische Versicherung!
Auf einen Blick
- Unfallgutachten
- Wertgutachten
- Schadensgutachten
- Rücknahmegutachten
- Bewertungen von Young- & Oldtimern
- (Technische) Beratungen zum Kauf und zur Werkstattwahl
... für Auto, LKW, Motorrad oder Fahrrad/E-Bike
Ablauf des Gutachten-Prozesses
Bei einer ungeklärkten Unfallschuld empfiehlt es sich, vor Beauftratung eines Gutachters den Unfallhergang mithilfe der Polizei zu klären. Lassen Sie sich als Geschädigter in jedem Fall einen Polizeibericht ausstellen.
Besteht ein unverschuldeter Haftpflichtschaden, komme ich als KFZ-Sachverständiger schnellstmöglich zu Ihnen bzw. dem Schadensfahrzeug. Im Anschluss an die Begutachtung des Schadens und der Beweissicherung durch professionelle Fotoaufnahmen erstelle ich ein ausführliches Unfall- oder Schadensgutachten.
Ich arbeite mit auf Verkehrsrecht spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen, damit Ihre Ansprüche bezüglich Schadensbegleichung oder Instandsetzung Ihres Fahrzeuges vollumfänglich erfüllt werden. Auch hier entstehen für Sie keinerleit Kosten, da diese von der Versicherung des Unfallgegners bzw. -verursachers getragen werden.
1. Sie kontaktieren und beauftragen mich
In einem ersten Gespräch vereinbaren wir einen Termin zur Fahrzeugbegutachtung. Dabei werden erste Fragen zum Unfall geklärt.
2. Ich sichere Beweise und begutachte Ihr Fahrzeug
Bei einem persönlichen Besichtigungstermin fotografiere ich den Schaden für das spätere Gutachten.
3. Ich erstelle ein qualifiziertes Gutachten
Zur unabhängigen Feststellung der Schadenhöhe erstelle ich ein Gutachten, das von fachlich versierten Anwälten geprüft und an die gegnerische Versicherung gesendet wird.
4. Sie entscheiden, wie der Schaden reguliert werden soll
Ob Sie eine Instandsetzung durch eine Fachwerkstatt wünschen oder die Schadensumme ausgezahlt bekommen möchten, entscheiden ganz allein Sie. Natürlich berate ich Sie gern zu Ihren Optionen und der geeigneten Werkstattwahl.
FÜR SIE IST DER GESAMTE PROZESS
KOMPLETT KOSTENFREI
Alle anfallenden Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers!